Gebühren / Rechtsschutzversicherungen
Sofern Sie mit uns keine gesonderte Gebührenvereinbarung treffen, gelten die Regelungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Gebühren vom Staat im Rahmen der Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe übernommen.
Berechtigungsscheine werden von den Amtsgerichten ausgestellt. Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherern zusammen und liquidieren unsere Kosten, im Regelfall für Sie ohne weitere Kosten, grundsätzlich unmittelbar gegenüber diesen.